AGB
Danke für Ihr geschätztes Interesse an der nebenstehenden Immobilie. Aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte, erlaube ich mir, Sie auf diesem Wege vor unserem Tätigwerden als Immobilienmakler über den Umfang unserer Maklerdienstleistung sowie die Ihnen zustehenden Rechte zu informieren.
Vermittlungsprovision
Bei Kauf: 3% des Kaufpreises zzgl. 20% Ust.
Bei gewerblicher Miete: 3 BMM zzgl. 20% Ust.
*Weitere Informationen finden Sie in der Nebenkostenübersicht.
Wir weisen darauf hin, dass das Vermittlungshonorar nur dann zu leisten ist, wenn es zu einem Abschluss des Immobiliengeschäftes (z.B. Kauf-, Mietvertrag) kommt.
Besondere Provisionsvereinbarung
Die Zahlung des vereinbarten Provisionssatzes (zuzüglich gesetzlicher USt.) wird auch für den Fall vereinbart:
- dass das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nicht zustande kommt (ohne beachtenswerten Grund wird ein für das Zustandekommen des Rechtsgeschäfts erforderlicher Rechtsakt überraschend unterlassen)
- dass der Auftraggeber (Interessent) die vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit einer anderen Person weitergibt, mit welcher das Geschäft zustande kommt
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
Vertraulichkeitshinweis
Mit dem Akzeptieren der Bedingungen bestätigen Sie die vertrauliche und zweckgebundene Behandlung der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und insbesondere die Einhaltung folgender Punkte über die vertrauliche Behandlung sämtlicher zur Verfügung gestellten Informationen:
- die Informationen absolut vertraulich zu behandeln und sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, diesen Status auch in Zukunft aufrecht zu erhalten, insbesondere keine Informationen auf welche Weise auch immer zu veröffentlichen oder sonst wie weiterzugeben;
- dafür Sorge zu tragen, dass unbefugte Dritte (insbesondere Personen außerhalb des Unternehmens) keine Kenntnis hiervon erlangen können;
- die Informationen ausschließlich für eigene Informationszwecke und zur Evaluierung der gegenständlichen Transaktion zu verwenden;
- alle Personen, denen Zugang zu den Informationen gewährt werden soll, individuell in diese Vertraulichkeitserklärung einzubinden
Für den Fall, dass der Interessent aufgrund der vertragsgemäßen, verdienstlichen Tätigkeit des Immobilienmaklers ein Objekt kauft oder mietet, verpflichtet er sich, an den Immobilienmakler eine Vermittlungsprovision in der nachstehend angeführten Höhe zu bezahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Provision entsteht im Erfolgsfall und wird mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts fällig.